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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §6;Rechtssatz
Es besteht keine Vorschrift, die die zur Erlassung einer Ausweisung zuständige Beh verpflichtet, mit dieser Entscheidung bis zum Abschluss des einen Asylantrag abweisenden Bescheid betreffenden Beschwerdeverfahrens bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts zuzuwarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998210441.X01Im RIS seit
20.11.2000