RS Vwgh 1998/12/18 98/21/0441

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Veröffentlicht am 18.12.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6;
AVG §38;
FrG 1997 §33;

Rechtssatz

Es besteht keine Vorschrift, die die zur Erlassung einer Ausweisung zuständige Beh verpflichtet, mit dieser Entscheidung bis zum Abschluss des einen Asylantrag abweisenden Bescheid betreffenden Beschwerdeverfahrens bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts zuzuwarten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998210441.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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