RS Vwgh 1998/12/18 95/21/0898

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Veröffentlicht am 18.12.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
FrG 1993 §37 Abs1;
FrG 1993 §37 Abs2;
FrG 1993 §54 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht zulässig, vom Fremden ein Vorbringen über Umstände zu verlangen, über welche er im Regelfall nicht informiert sein bzw nur schwer Informationen einholen kann. (Hier Verfahren nach § 54 FrG 1993)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995210898.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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