RS Vwgh 1998/12/18 98/09/0281

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1998
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Die Ausübung der Prostitution der Ausländerinnen im Animierclub des Besch unter Beteiligung am Umsatz (auch an den verkauften Getränken) ist auf Grund der wirtschaftlichen Gestaltung des abgeschlossenen Vertrages als Verwendung unter ähnlichen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen wie Arbeitnehmer zu qualifizieren (Hinweis E 2. 9. 1993, 92/09/0322,17.11.1994, 94/09/0195).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998090281.X01

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten