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E000 EU- Recht allgemeinNorm
11992E059 EGV Art59;Beachte
KEINVORABANTRAGRechtssatz
Glücksspiele sind Dienstleistungen iSd Art 60 EGV. Eine Vertragsverletzung der Republik Österreich wegen einer Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs durch nationale Bestimmungen setzt einen Auslandsbezug des Sachverhaltes voraus. Eine aufrechte Lotteriekonzession und die Bestimmungen über die Erteilung der Konzession nach § 14 GSpG 1989 könnten allenfalls Angehörige anderer Mitgliedstaaten der Gemeinschaft diskriminieren, nicht jedoch ein Unternehmen mit Sitz im Inland.
Gerichtsentscheidung
EuGH 692J0275 Schindler VORAB;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997170175.X02Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011