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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid betreffend Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen mangels InstanzenzugserschöpfungRechtssatz
Der Instanzenzug ist nicht erschöpft, solange die Möglichkeit gegeben ist, den Bekanntgabebescheid im Wege einer Berufung gegen eine Entscheidung über ein Ansuchen um Abteilungsbewilligung oder Baubewilligung zu bekämpfen (vgl VfSlg 4145,4146/1962). Dies muß auch für §9 Abs7 Wr BauO 1930 in geltender Fassung zutreffen, weil es den Beschwerdeführern - gleichermaßen - freisteht, den Bekanntgabebescheid mit Berufung anzufechten, wenngleich erst gemeinsam mit einem solchen Rechtsmittel gegen einen Bescheid, der sich auf die in Rede stehende Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen gründet (vgl VfSlg 9355/1982).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Baurecht, Bekanntgabe der Bebauungsvorschriften, Verwaltungsverfahren, BerufungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B1013.1998Dokumentnummer
JFR_10019071_98B01013_01