RS Vwgh 1998/12/21 98/18/0258

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Veröffentlicht am 21.12.1998
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §37 Abs1;
MRK Art8 Abs2;
StVO 1960 §5;

Rechtssatz

Bei der Übertretung des § 5 StVO handelt es sich um einen der gröbsten Verstöße gegen dieses Gesetz (Hinweis E 5. September 1996, 95/18/0976, ergangen zum FrG 1993) iSd Art 8 Abs 2 MRK (Schutz der öffentlichen Ordnung,Verhinderung strafbarer Handlungen). Deshalb ist bei einem Fremden, der sich seit 1990 rechtmäßig in Österreich aufhält, mit seinen Eltern und Geschwistern zusammenlebt, einer Arbeit nachgeht und einmal wegen Übertretung des § 5 Abs 1 StVO und ein anderes Mal wegen Übertretung des § 5 Abs 2 StVO rechtskräftig bestraft wurde, das Aufenthaltsverbot im Grunde des § 37 Abs 1 FrG 1997 zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998180258.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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