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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §8;Rechtssatz
Im Hinblick auf Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG ist § 26 Abs 2 VwGG verfassungskonform dahin auszulegen, dass im Mehrparteienverfahren zwar der Formalakt der Zustellung oder Verkündung des Bescheides dem Beschwerdeführer gegenüber unterlassen wurde, der betreffende Bescheid aber seinem Inhalt nach in die Rechtssphäre der übergangenen Partei eingreift, also Rechtsverletzungsmöglichkeit besteht. § 26 Abs 2 VwGG erlaubt für Mehrparteienverfahren die "verfrühte Erhebung" einer zulässigen Beschwerde, beseitigt aber nicht andere Prozessvoraussetzungen, wie etwa die der Rechtsverletzungsmöglichkeit.
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996170098.X01Im RIS seit
20.11.2000