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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AllgLeitsatz
Zurückweisung einer neuerlichen selbstverfaßten Beschwerde gegen einen bereits mit Verfassungsgerichtshofbeschwerde bekämpften Bescheid nach Ablehnung der Beschwerdebehandlung; Anfechtbarkeit eines Verwaltungsaktes nur mit einer BeschwerdeRechtssatz
Einer zweiten Beschwerde steht der Umstand entgegen, daß mit Einbringung der ersten Beschwerde das Beschwerderecht konsumiert wurde (vgl VfSlg 14122/1995 mit weiteren Judikaturnachweisen und VfGH vom 24.02.97, B5074/96, S 3).
Zurückweisung der Beschwerde gemäß §19 Abs3 Z2 litd VfGG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, Rechtskraft, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B3003.1997Dokumentnummer
JFR_10019071_97B03003_01