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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §9 Abs3;Rechtssatz
Aus § 9 Abs 3 AlVG ergibt sich, daß die vom Arbeitslosen schon bisher neben seiner Erwerbstätigkeit vorgenommene Versorgung eines dem Kreis der Unterhaltsberechtigten zuzuzählenden Angehörigen durch die zugewiesene Beschäftigung außerhalb seines Wohnortes nicht gefährdet werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996080398.X02Im RIS seit
18.10.2001