RS Vwgh 1998/12/22 97/08/0106

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Veröffentlicht am 22.12.1998
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §33;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §7;

Rechtssatz

Ungeachtet dessen, daß § 33 AlVG idF vor der Nov BGBl 1997/I/78 mit "Voraussetzungen des Anspruches" die gleiche Überschrift trägt wie § 7 AlVG und daher insoweit, als das Kriterium der Verfügbarkeit in § 33 AlVG nicht genannt ist, iSd § 38 AlVG insoweit "anderes bestimmt" sein könnte (was die sinngemäße Anwendung des § 7 hinsichtlich der Verfügbarkeit bei einer reinen Wortinterpretation ausschlösse), ist schon vor der dies klarstellenden Nov BGBl 1997/I/74 das Merkmal der Verfügbarkeit auch Voraussetzung für die Gewährung von Notstandshilfe (mit ausführlichen Erläuterungen). Ungeachtet dessen, daß eine Reihe von Voraussetzungen für die Notstandshilfe in dieser Bestimmung genannt sind, darf diese Aufzählung nicht abschließend verstanden werden und somit - weil insoweit nichts anderes geregelt ist - bewirkt § 38 AlVG im übrigen auch die Anwendung des § 7 AlVG für die Notstandshilfe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997080106.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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