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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §7 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/08/0388 E 20. Dezember 2000Rechtssatz
Im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte des § 7 AlVG idF des Strukturanpassungsgesetzes, BGBl 1996/201, muß davon ausgegangen werden, daß der Gesetzgeber mögliche andere als die dort aufgezählten Aufenthaltstitel nicht bedacht hat (Hinweis E 12.5.1998, 98/08/0033, und das E 19.8.1998, 98/08/0130). Es besteht somit kein Hindernis, eine sogar verfassungsrechtlich gebotene Ergänzung des § 7 AlVG dahin vorzunehmen, daß - vor dem Hintergrund der Zwecke der Arbeitslosenversicherung und der verfassungsrechtlichen Schranken, unter denen ihre beitragsfinanzierten Geldleistungen gesetzlich eingeschränkt oder aufgehoben werden dürfen - der Status eines Arbeitslosen, dessen Inlandsaufenthalt rechtlich nicht beendet werden darf, weil er Abschiebungsschutz nach der FlKonv genießt oder weil er allenfalls unter Berücksichtigung des Art 8 MRK nicht außer Landes geschafft werden darf, einem Aufenthaltstitel im arbeitslosenversicherungsrechtlichen Sinn (nämlich: iZm der Beurteilung der Verfügbarkeit) gleichzuhalten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996080314.X06Im RIS seit
18.02.2002