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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12;Rechtssatz
Jene Umstände, die bereits das Vorliegen von Arbeitslosigkeit iSd § 12 AlVG ausschließen, insbesondere die Ausübung von Erwerbstätigkeiten, die mit einem entsprechenden Erwerbseinkommen verbunden sind oder doch Erwerbszwecken dienen (Hinweis E 13.11.1990, 89/08/0229), stehen der Annahme von Arbeitslosigkeit und damit zwangsläufig auch der Verfügbarkeit entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997080106.X02Im RIS seit
18.10.2001