RS Vwgh 1998/12/22 97/08/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1998
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litf;
AlVG 1977 §12 Abs4;
AlVG 1977 §7 Abs3 Z1;

Rechtssatz

Ohne Einfluß auf die Verfügbarkeit iSd § 7 Abs 3 Z 1 AlVG bleiben Studium und Ausbildung, weil diese in § 12 Abs 3 lit f iVm § 12 Abs 4 AlVG eine abschließende positivrechtliche Vertypung zwar im systematischen Zusammenhang mit dem Arbeitslosigkeitsbegriff gefunden haben, welche aber die Verfügbarkeit insoweit in sich begreift, als jene Kriterien, nach denen der Arbeitslose die Parallelität von Studium und Beschäftigung dargetan hat, zugleich auch für das Vorliegen der Verfügbarkeit sprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997080106.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten