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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Rechtssatz
Ohne Einfluß auf die Verfügbarkeit iSd § 7 Abs 3 Z 1 AlVG bleiben Studium und Ausbildung, weil diese in § 12 Abs 3 lit f iVm § 12 Abs 4 AlVG eine abschließende positivrechtliche Vertypung zwar im systematischen Zusammenhang mit dem Arbeitslosigkeitsbegriff gefunden haben, welche aber die Verfügbarkeit insoweit in sich begreift, als jene Kriterien, nach denen der Arbeitslose die Parallelität von Studium und Beschäftigung dargetan hat, zugleich auch für das Vorliegen der Verfügbarkeit sprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997080106.X04Im RIS seit
18.10.2001