RS Vwgh 1998/12/22 98/08/0163

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1998
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;

Rechtssatz

Die Gefährdung des eigenen Unterhaltes stellt keine Gründe dar, derentwegen der vorübergehende Ausschluß vom Bezug der Notstandshilfe den Arbeitslosen härter träfe, als dies im allgemeinen der Fall ist (Hinweis E 27.2.1996, 95/08/0080).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998080163.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten