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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Die Gefährdung des eigenen Unterhaltes stellt keine Gründe dar, derentwegen der vorübergehende Ausschluß vom Bezug der Notstandshilfe den Arbeitslosen härter träfe, als dies im allgemeinen der Fall ist (Hinweis E 27.2.1996, 95/08/0080).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998080163.X03Im RIS seit
18.10.2001