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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12;Rechtssatz
Werden Tätigkeiten ehrenamtlicher Natur, also solche, bei denen die Geringfügigkeitsgrenze als Kennziffer für den Umfang der Tätigkeit ebenfalls nicht herangezogen werden kann, weil die Tätigkeit aufgrund einer zulässigen Vereinbarung unentgeltlich ausgeübt wird, in einem Umfang verrichtet, daß daneben an eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu den üblichen Bedingungen nicht zu denken ist, dann ist eine Verfügbarkeit iSd § 7 Abs 3 Z 1 AlVG nicht gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997080106.X06Im RIS seit
18.10.2001