RS Vwgh 1998/12/22 98/08/0183

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Veröffentlicht am 22.12.1998
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §410 Abs1 Z7;
GSVG 1978 §116 Abs7;
GSVG 1978 §194;

Rechtssatz

§ 410 Abs 1 Z 7 ASVG ermöglicht die bescheidmäßige Feststellung der sich für den Versicherten aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten uneingeschränkt und verlangt weder ein besonderes Feststellungsinteresse, noch daß ein anderer Weg zur Geltendmachung dieses rechtlichen Interesses nicht offensteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998080183.X01

Im RIS seit

09.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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