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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AÜG §3 Abs4;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/09/0230 E 12. Jänner 1999 98/09/0232 E 12. Jänner 1999 98/09/0233 E 12. Jänner 1999Rechtssatz
Eine effiziente Kontrolle, ob verwendete Arbeitskräfte iSd AuslBG überhaupt berechtigt sind, eine unselbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, muß die Kontrolle der Originale der Ausfertigungen (nicht bloß von Ablichtungen) der in § 3 Abs 6 AuslBG genannten Berechtigungsbescheide beinhalten. Wer sich als Kontrollorgan des Beschäftigers lediglich mit dem Vorweis der Ablichtungen begnügt, verletzt die gebotene Sorgfaltspflicht. Die Unterlassung einer effizienten Kontrolle stellt ein Ungehorsamsdelikt dar.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998090231.X03Im RIS seit
20.11.2000