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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §17 Abs3;Rechtssatz
Die öffentlichen Interessen bei staatspolizeilichen Erhebungen dürfen gemäß § 17 Abs 3 AVG nicht dazu führen, einen Bescheid ausschließlich auf eine nicht konkretisierte Verdachtslage zu stützen, die weder der Partei die Möglichkeit des konkreten Entgegentretens bietet noch eine Überprüfung durch den VwGH zuläßt.
Schlagworte
Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt VerfahrensmängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010231.X01Im RIS seit
20.11.2000