RS Vwgh 1999/1/13 98/01/0231

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Veröffentlicht am 13.01.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17 Abs3;
AVG §37;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die öffentlichen Interessen bei staatspolizeilichen Erhebungen dürfen gemäß § 17 Abs 3 AVG nicht dazu führen, einen Bescheid ausschließlich auf eine nicht konkretisierte Verdachtslage zu stützen, die weder der Partei die Möglichkeit des konkreten Entgegentretens bietet noch eine Überprüfung durch den VwGH zuläßt.

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Verfahrensmängel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010231.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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