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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Dem UVS kommt vor einer Befassung iSd § 89 Abs 4 SPG 1991 überhaupt keine Zurückweisungskompetenz zu. Sieht der UVS - mangels Behauptung (irgendeiner) einer Richtlinienverletzung - keinen Anlaß, die bei ihm eingelangte Eingabe an die Aufsichtsbehörde weiterzuleiten, so ist insoweit (allenfalls nach einem erfolglosen Verbesserungsversuch) eine weitere Behandlung der Eingabe nicht vorgesehen.
Schlagworte
Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010169.X04Im RIS seit
21.02.2002