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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §46 Abs4;Rechtssatz
Fehlt es an einer Widmung der pauschalen Vergleichssumme über die nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses noch offenen strittigen Ansprüche des Arbeitnehmers durch die Parteien, so ist der Vergleichsbetrag den zuletzt strittigen Forderungen anteilig zuzuordnen (vgl Strohmayer in seiner Anm zu E 19.2.1991, 90/08/0058, VwSlg 13383 A/1991, in ZAS 1992, 205).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996080402.X01Im RIS seit
18.10.2001