RS Vwgh 1999/1/19 96/08/0402

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1999
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §46 Abs4;

Rechtssatz

Fehlt es an einer Widmung der pauschalen Vergleichssumme über die nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses noch offenen strittigen Ansprüche des Arbeitnehmers durch die Parteien, so ist der Vergleichsbetrag den zuletzt strittigen Forderungen anteilig zuzuordnen (vgl Strohmayer in seiner Anm zu E 19.2.1991, 90/08/0058, VwSlg 13383 A/1991, in ZAS 1992, 205).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996080402.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten