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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Ist im Baubewilligungsverfahren eine für die Bewilligung entscheidungserhebliche Grenze strittig, hat die Baubehörde von Amts wegen diese Rechtsfrage zu klären, sofern nicht allenfalls die anderen im § 38 AVG vorgesehenen Möglichkeiten für die Behörde in Betracht kommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997050043.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009