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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Bgld 1969 §10 Abs2 Z1 idF 1994/011;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/05/0250Rechtssatz
Für Gartenhütten und Gerätehütten ist gemäß § 10 Abs 2 Z 1 Bgld BauO jene Größe zulässig, die eine Beeinträchtigung der öffentlichen Interessen iSd § 12 Abs 4 erster Satz Bgld BauO nicht erwarten läßt. Eine Gerätehütte in der Größe von 13,65 m2 läßt jedenfalls keine Beeinträchtigung der in § 12 Abs 4 erster Satz Bgld BauO genannten Interessen erwarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997050249.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009