RS Vwgh 1999/1/19 98/08/0310

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Veröffentlicht am 19.01.1999
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §19 Abs1 idF 1992/416;
AlVG 1977 §19 Abs1 idF 1996/201;
AlVG 1977 §33 Abs4 idF 1992/416;
AlVG 1977 §33 Abs4 idF 1996/201;
AlVG 1977 §79 Abs25 idF 1996/201;

Rechtssatz

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist von jenem auf Notstandshilfe zu unterscheiden, weshalb er - soweit die Bestimmungen über die Notstandshilfe darauf verweisen - nicht ohne weiteres nach jenem Recht zu beurteilen ist, welches für den Anspruch auf Notstandshilfe gilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998080310.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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