Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §19 Abs1 idF 1992/416;Rechtssatz
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist von jenem auf Notstandshilfe zu unterscheiden, weshalb er - soweit die Bestimmungen über die Notstandshilfe darauf verweisen - nicht ohne weiteres nach jenem Recht zu beurteilen ist, welches für den Anspruch auf Notstandshilfe gilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998080310.X02Im RIS seit
18.10.2001