RS Vwgh 1999/1/19 96/08/0350

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §923;
ASVG §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/01/17 93/08/0092 7

Stammrechtssatz

Aus der Ersatzpflicht für eine beschädigte Schleifmaschine kann weder der Schluß auf das Fehlen persönlicher Abhängigkeit noch auf die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorgangsweise des Dienstgebers gezogen werden. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996080350.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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