RS Vwgh 1999/1/19 98/05/0155

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Veröffentlicht am 19.01.1999
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L85004 Straßen Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
LStG OÖ 1991 §31;
LStG OÖ 1991 §36 Abs2;

Rechtssatz

Der Straßenbaubescheid setzt die Bedingungen fest, welche bei der Ausführung der beabsichtigten Straßenbauten vom Standpunkt des öffentlichen Interesses und der mit diesem nicht in Widerspruch stehenden Interessen der Beteiligten zu erfüllen sind; ein nach dem OÖ LStG 1991 abgeschlossenes Straßenbaubewilligungsverfahren entfaltet daher für das Enteignungsverfahren Bindungswirkung (Hinweis E 21.5.1996, 95/05/0121).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998050155.X01

Im RIS seit

01.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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