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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Weder die Frage der Statik und Tragfähigkeit des Untergrundes (Hinweis E 27.8.1996, 96/05/0096) noch die Beachtung des Ortsbildes können vom Nachbarn im Baubewilligungsverfahren erfolgreich eingewendet werden. Auch die Vorschriften über die erforderliche Eignung eines Bauplatzes sind nicht Gegenstand subjektiv-öffentlicher Rechte des Nachbarn iSd § 31 OÖ BauO 1994.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997050035.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009