RS Vwgh 1999/1/19 97/05/0035

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Veröffentlicht am 19.01.1999
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO OÖ 1994 §31 Abs4;
BauRallg;

Rechtssatz

Weder die Frage der Statik und Tragfähigkeit des Untergrundes (Hinweis E 27.8.1996, 96/05/0096) noch die Beachtung des Ortsbildes können vom Nachbarn im Baubewilligungsverfahren erfolgreich eingewendet werden. Auch die Vorschriften über die erforderliche Eignung eines Bauplatzes sind nicht Gegenstand subjektiv-öffentlicher Rechte des Nachbarn iSd § 31 OÖ BauO 1994.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997050035.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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