RS Vwgh 1999/1/19 96/08/0402

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Veröffentlicht am 19.01.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §46 Abs4;
AVG §37;

Rechtssatz

Aus § 46 Abs 4 AlVG ist nicht abzuleiten, daß das AMS in bezug auf die in der Arbeitsbescheinigung anzugebenden Bemessungsgrößen nur den Inhalt der Arbeitsbescheinigung zu berücksichtigen hat. Der Ansicht, daß ein Arbeitsloser bei Weigerung seines früheren Dienstgebers, Berechnungen für das AMS anzustellen, nicht einmal durch eigene Berechnungen seiner Nachweispflicht genügen könnte, solange es ihm nicht gelänge, das Ergebnis dieser Berechnungen auf einer vom früheren Dienstgeber unterzeichneten Arbeitsbescheinigung darzubieten, ist nicht zuzustimmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996080402.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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