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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §46 Abs4;Rechtssatz
Aus § 46 Abs 4 AlVG ist nicht abzuleiten, daß das AMS in bezug auf die in der Arbeitsbescheinigung anzugebenden Bemessungsgrößen nur den Inhalt der Arbeitsbescheinigung zu berücksichtigen hat. Der Ansicht, daß ein Arbeitsloser bei Weigerung seines früheren Dienstgebers, Berechnungen für das AMS anzustellen, nicht einmal durch eigene Berechnungen seiner Nachweispflicht genügen könnte, solange es ihm nicht gelänge, das Ergebnis dieser Berechnungen auf einer vom früheren Dienstgeber unterzeichneten Arbeitsbescheinigung darzubieten, ist nicht zuzustimmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996080402.X03Im RIS seit
18.10.2001