Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/12/0176 E 20. Jänner 1999Rechtssatz
Die Durchsetzung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches gemäß § 15 BGBG 1993 setzt nicht die bescheidmäßige Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens der Diskriminierung voraus. Ob eine solche Diskriminierung vorlag, die schadenersatzpflichtig macht, ist vielmehr im Schadenersatzverfahren zu prüfen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997120177.X05Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009