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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
GewStG §1 Abs2 Z2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/13/0087 E 20. Jänner 1999 96/13/0091 E 20. Jänner 1999 96/13/0089 E 20. Jänner 1999 96/13/0088 E 20. Jänner 1999Rechtssatz
Ist durch die Ergebnisabführungsverträge gewährleistet, dass die "Organgesellschaften geeignet seien, dem Organträger wirtschaftliche Vorteile zu bringen", so kann darin kein Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung gesehen werden. Vielmehr handelt es sich dabei um ein gem § 8 Abs 4 KStG 1966 für das Vorliegen einer Organschaft auch auf körperschaftsteuerlichem Gebiet (so genannte Vollorganschaft) erforderliches zusätzliches Tatbestandsmerkmal.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996130090.X07Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011