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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
KflG 1952 §1 Abs2;Rechtssatz
Für das Vorliegen eines konzessionspflichtigen Kraftfahrlinienverkehrs iSd § 1 Abs 2 KflG ist erforderlich, dass die Tätigkeit des die angebotene Personenbeförderung ausführenden Unternehmens - diesem gegenüber - gegen Vergütung durch die beförderten Personen oder durch Dritte erfolgt (§ 1 Abs 2 Z 1 KflG). Es kommt aber nicht darauf an, dass die Kosten für die Beförderung durch ein Personenverkehrsunternehmen von dem die Personenbeförderung anbietenden Unternehmen selbst übernommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996030277.X01Im RIS seit
21.02.2002