RS Vwgh 1999/1/20 96/03/0277

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Veröffentlicht am 20.01.1999
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50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §1 Abs2;
KflG 1952 §1 Abs3;

Rechtssatz

Für das Vorliegen eines konzessionspflichtigen Kraftfahrlinienverkehrs iSd § 1 Abs 2 KflG ist erforderlich, dass die Tätigkeit des die angebotene Personenbeförderung ausführenden Unternehmens - diesem gegenüber - gegen Vergütung durch die beförderten Personen oder durch Dritte erfolgt (§ 1 Abs 2 Z 1 KflG). Es kommt aber nicht darauf an, dass die Kosten für die Beförderung durch ein Personenverkehrsunternehmen von dem die Personenbeförderung anbietenden Unternehmen selbst übernommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996030277.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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