RS Vwgh 1999/1/20 97/13/0074

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Veröffentlicht am 20.01.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1;
EStG 1988 §18 Abs3 Z2 lita;
EStG 1988 §59 Abs1;

Rechtssatz

Der rückwirkende Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages bei Lohnsteuerpflichtigen gem § 59 Abs 1 EStG 1988 ist lediglich die - konsequente - Kehrseite der ebenfalls rückwirkenden Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages, wenn die Voraussetzungen für seine Gewährung nach dem Stichtag der Personenstandsaufnahme, aber noch vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres eintreten. Lohnsteuerpflichtige sind demnach keineswegs generell schlechter gestellt als zur Einkommensteuer veranlagte Personen (Hinweis E 16.9.1987, 87/13/0059, in dem der VwGH die unterschiedliche Behandlung hinsichtlich des Alleinverdienerabsetzbetrages lohnsteuerpflichtiger Personen einerseits und zur Einkommensteuer veranlagter Personen andererseits als sachlich gerechtfertigt und verfassungsrechtlich unbedenklich ansah).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997130074.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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