Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Weist die angefochtene Erledigung ihrem äußeren Erscheinungsbild zufolge die erforderlichen Merkmale eines Bescheides auf, vermag die Verstümmelung der Begründung am Bescheidcharakter nichts zu ändern.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998120413.X02Im RIS seit
11.07.2001