RS Vwgh 1999/1/20 98/12/0413

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Veröffentlicht am 20.01.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs2;

Rechtssatz

Weist die angefochtene Erledigung ihrem äußeren Erscheinungsbild zufolge die erforderlichen Merkmale eines Bescheides auf, vermag die Verstümmelung der Begründung am Bescheidcharakter nichts zu ändern.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998120413.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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