RS Vwgh 1999/1/20 97/12/0177

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Veröffentlicht am 20.01.1999
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Index

63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

BGBG 1993 §15 Abs1;
BGBG 1993 §23;
BGBG 1993 §3 Z5;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/12/0176 E 20. Jänner 1999

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/06/24 96/12/0189 3

Stammrechtssatz

Der Ersatzanspruch nach § 15 BGBG 1993 besteht unabhängig von einem Gutachten der Gleichbehandlungskommission.

Tatbestandsvoraussetzung ist, daß eine vom Bund zu vertretende Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach § 3 Z 5 BGBG 1993 vorliegt und in der im BGBG 1993 vorgesehenen Art und Weise geltend gemacht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997120177.X02

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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