RS Vwgh 1999/1/20 97/12/0359

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Veröffentlicht am 20.01.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §68 Abs4;
BDG 1979 §41a;
B-VG Art133 Z4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ein in Ausübung des Aufsichtsrechtes auf Grundlage des § 68 Abs 4 AVG ergangener Bescheid, der inhaltlich Angelegenheiten der §§ 38 bzw 40 BDG 1979 betrifft, unterliegt als ein zwar von einer obersten Dienstbehörde ergangener Bescheid genauso wie ein Versetzungsbescheid oder Verwendungsänderungsbescheid dem Rechtszug an die Berufungskommission, so daß die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Bescheide von Kollegialbehörden iSd B-VG Art133 Z4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997120359.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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