Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StVG §127 Abs1 idF 1993/799;Rechtssatz
Aus § 127 Abs 1 StVG ergibt sich ein Rechtsanspruch des Strafgefangenen auf Vollzug seiner Strafe im Erstvollzug , von dessen grundsätzlicher Beachtung nur unter den Voraussetzungen des § 127 Abs 5 StVG abgegangen werden darf (Hinweis E 10.4.1973, 1793/72, und E 12.9.1996, 95/20/0750; im Beschwerdefall hat die belangte Behörde nicht einen dem Strafgefangenen zustehenden, aus § 127 Abs 1 StVG ableitbaren Rechtsanspruch verneint, sondern in ihrer meritorischen Erledigung seines Ansuchens im Sinne des § 127 Abs 5 StVG vielmehr das Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmeregelung bejaht, nämlich die Gefahr eines schädlichen Einflusses auf Mitgefangene).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997200331.X01Im RIS seit
11.07.2001