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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Geht man davon aus, dass eine Berufung der Erstbeschwerdeführerin (hier gegen einen baupolizeilichen Beseitigungsauftrag) vorgelegen sei, dann kann die Zurückweisung der Berufung der Zweitbeschwerdeführerin gegenüber deren Rechte nicht verletzen, da nicht über einen Antrag von ihr abgesprochen wird. Auch der Umstand, dass bei dieser Annahme noch die Entscheidung über das Rechtsmittel dem als Berufungswerber anzusehenden Einschreiter ausstünde, berührt nicht die Rechte der Zweitbeschwerdeführerin.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998060201.X04Im RIS seit
11.07.2001