RS Vwgh 1999/1/21 98/06/0201

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Veröffentlicht am 21.01.1999
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §63 Abs5;
BauG Stmk 1995 §41 Abs3;
BauRallg;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Geht man davon aus, dass eine Berufung der Erstbeschwerdeführerin (hier gegen einen baupolizeilichen Beseitigungsauftrag) vorgelegen sei, dann kann die Zurückweisung der Berufung der Zweitbeschwerdeführerin gegenüber deren Rechte nicht verletzen, da nicht über einen Antrag von ihr abgesprochen wird. Auch der Umstand, dass bei dieser Annahme noch die Entscheidung über das Rechtsmittel dem als Berufungswerber anzusehenden Einschreiter ausstünde, berührt nicht die Rechte der Zweitbeschwerdeführerin.

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998060201.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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