RS Vwgh 1999/1/21 98/07/0131

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Veröffentlicht am 21.01.1999
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Index

L16004 Gemeindeverband Verwaltungsgemeinschaft Oberösterreich
L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Oberösterreich
L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

AWG OÖ 1990 §18 Abs11;
B-VG Art116a;
GdverbändeG OÖ 1988 §10 Abs1;
GdverbändeG OÖ 1988 §10 Abs3 Z2;

Rechtssatz

§ 10 Abs 3 Z 2 OÖ GdverbändeG 1988 sieht eine Aufteilung "nach dem Verhältnis der Finanzkraft der verbandsangehörigen Gemeinden" vor. Daraus folgt, dass der Aufteilung eines Aufwandes nach dem Kriterium der Finanzkraft ein Schlüssel zugrundeliegen muss, der es ermöglicht, eine Beziehung zwischen der Finanzkraft einer verbandsangehörigen Gemeinde und dem danach auf sie entfallenden Anteil an dem aufzuteilenden Aufwand herzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998070131.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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