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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AgrBehG 1950 §7 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1998/03/19 96/07/0240 1Stammrechtssatz
Gegen Bescheide, mit denen der Landesagrarsenat einen Wiedereinsetzungsantrag abweist, ist die Berufung an den Obersten Agrarsenat zulässig und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem Bescheid, mit dem das Verfahren abgeschlossen und hinsichtlich dessen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt wurde, um ein "abänderndes Erkenntnis" iSd § 7 Abs 2 AgrBehG 1951 handelt oder nicht (Hinweis B 10.7.1997, 97/07/0109).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997070213.X01Im RIS seit
20.11.2000