RS Vwgh 1999/1/21 98/07/0155

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Veröffentlicht am 21.01.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;
AVG §52;

Rechtssatz

Auf das Erfordernis der Widerlegung eines Amtssachverständigengutachtens auf gleicher fachlicher Ebene erstreckt sich die behördliche Anleitungspflicht nicht.

Schlagworte

Vorliegen eines Gutachtens StellungnahmeGutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998070155.X07

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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