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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Auf das Erfordernis der Widerlegung eines Amtssachverständigengutachtens auf gleicher fachlicher Ebene erstreckt sich die behördliche Anleitungspflicht nicht.
Schlagworte
Vorliegen eines Gutachtens StellungnahmeGutachten Parteiengehör ParteieneinwendungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998070155.X07Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
23.01.2015