RS Vwgh 1999/1/21 98/07/0155

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Veröffentlicht am 21.01.1999
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §105 Abs1 litb;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §38 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/16 93/07/0085 9

Stammrechtssatz

Eine Änderung der (bei Hochwässern auftretenden) Strömungsverhältnisse, die zu Nachteilen für Dritte führt, ist als erhebliche Beeinträchtigung des Ablaufes der Hochwässer anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998070155.X06

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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