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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §105 Abs1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/16 93/07/0085 9Stammrechtssatz
Eine Änderung der (bei Hochwässern auftretenden) Strömungsverhältnisse, die zu Nachteilen für Dritte führt, ist als erhebliche Beeinträchtigung des Ablaufes der Hochwässer anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998070155.X06Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
23.01.2015