RS Vwgh 1999/1/21 97/06/0202

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Veröffentlicht am 21.01.1999
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L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs1;
ROG Tir 1994 §53 Abs1 lita;

Rechtssatz

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der Widmung eines Areals, das sich im Nahbereich des historischen Stadtkernes befindet, als Sonderfläche gemäß § 53 Abs 1 lit a Tir ROG 1994 "Grünanlage und Sportanlage, Schule und Tiefgarage", zumal Sportanlagen iVm Schulen, die (nämlich die Sportanlagen) nicht nur schulischen Zwecken dienen, durchaus zweckmäßig sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997060202.X07

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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