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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des VwGG betreffend die Möglichkeit der Ablehnung einer Beschwerde durch den VerwaltungsgerichtshofRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §33a VwGG idF BGBl 470/1995 (betr. Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde).
Der Antragsteller hatte die Möglichkeit, seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen §33a VwGG in seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof heranzutragen und die Stellung eines Antrages auf Gesetzesprüfung nach Art140 B-VG anzuregen. Wie sich aus Art89 Abs2 im Zusammenhalt mit Art135 Abs4 B-VG ergibt, wäre der Verwaltungsgerichtshof im Fall verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die angefochtene Gesetzesbestimmung dann auch verpflichtet, vor ihrer Anwendung einen Antrag auf Aufhebung beim Verfassungsgerichtshof zu stellen (vgl. VfSlg. 8311/1978).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Verwaltungsgerichtshof, AblehnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:G118.1998Dokumentnummer
JFR_10018993_98G00118_01