RS Vwgh 1999/1/21 97/06/0184

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1999
beobachten
merken

Index

L85006 Straßen Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §42 Abs1;
AVG §45 Abs3;
LStVwG Stmk 1964 §2 Abs1;
LStVwG Stmk 1964 §3 idF 1969/195;

Rechtssatz

Die Präklusionswirkung gemäß § 42 Abs 1 AVG ist nur für Einwendungen gegen einen Parteiantrag, ein Vorhaben oder eine Maßnahme angeordnet, bezieht sich aber nicht auf die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes gemäß § 37 AVG (hier: die Gemeindebehörden hätten daher in einem Verfahren zur Öffentlicherklärung eines Weges gemäß dem Stmk LStVwG 1964 zu der Frage, ob jene Zeugen, von denen die Beschwerdeführer in ihrer Berufung dies bestritten, in der Zeit, da die Beschwerdeführer Eigentümer der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft seien, dieses Grundstück benützt hätten, entsprechende weitere Ermittlungen anstellen müssen, zu denen den Beschwerdeführern wiederum Parteiengehör einzuräumen wäre).

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997060184.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten