RS Vwgh 1999/1/25 94/17/0096

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Veröffentlicht am 25.01.1999
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L34002 Abgabenordnung Kärnten
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
LAO Krnt 1991 §91 Abs1;
LAO Krnt 1991 §93 Abs1;

Rechtssatz

Den Abgabepflichtigen trifft insoweit eine Mitwirkungspflicht, als es um Sachverhalte in der Sphäre des Abgabepflichtigen geht, die der Behörde im Wege amtswegiger Ermittlung entweder gar nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand zugänglich wären (hier etwa:

Vernehmung sämtlicher Gäste der Hotels des Abgabepflichtigen; Hinweis E 19.2.1992, 91/14/0216).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994170096.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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