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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §113;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/30 90/13/0144 2 (hier § 91 Stmk LAO)Stammrechtssatz
Die Abgabenbehörde ist nicht verhalten, einem StPfl Anleitungen iSd § 113 BAO zu erteilen, wenn dieser eine solche Anleitung nicht ausdrücklich verlangt; denn dieses Verlangen ist Voraussetzung für die Anleitung durch die Abgabenbehörde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993170313.X01Im RIS seit
20.11.2001