RS Vwgh 1999/1/25 93/17/0313

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Veröffentlicht am 25.01.1999
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
L37016 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Steiermark

Norm

GetränkeabgabeG Stmk 1950 §2 Abs1 idF 1988/085;
LAO Stmk 1963 §111 Abs1;
LAO Stmk 1963 §131;
LAO Stmk 1963 §93 Abs1;

Rechtssatz

Der Nachweis überörtlicher Werbemaßnahmen (eines Landkaufhauses) allein - ohne aussagekräftige Verkaufsaufzeichnungen - vermag einen besonders hohen Außerortanteil der Getränkeverkäufe nicht glaubhaft zu machen, weil ein direkter Rückschluss vom Verhältnis zwischen örtlichen und überörtlichen Verteilungszahlen der Flugblätter auf ein annähernd gleiches Verhältnis zwischen örtlichen und überörtlichen Kundenumsatzzahlen und Getränkeumsatzzahlen der allgemeinen Lebenserfahrung widerspricht. Überdies zeigen im konkreten Fall die Belegexemplare, dass in den Flugblättern Getränke nur in sehr untergeordneter Weise beworben wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1993170313.X04

Im RIS seit

20.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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