RS Vwgh 1999/1/25 98/17/0296

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Veröffentlicht am 25.01.1999
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;
ParkometerG Wr 1974 §1a;
VStG §24;

Rechtssatz

Allein aus der Tatsache, dass ein Schreiben an den Lenker von der Post mit dem Vermerk "unbekannt" und "Adresse ungenügend" zurückgestellt wurde und der Lenker auch sonst (hier in Wien) nicht aufrecht gemeldet war, durfte im Hinblick auf die konkreten Behauptungen des Beschuldigten (dass der Lenker zum Tat- und Auskunftszeitpunkt tatsächlich dort gewohnt habe und erst danach verzogen sei) nicht mit der für ein Verwaltungsstrafverfahren notwendigen Sicherheit geschlossen werden, dass sich der Empfänger nicht doch zu einem früheren Zeitpunkt an der angegebenen Anschrift aufgehalten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998170296.X05

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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