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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Verletzung der Auskunftspflicht nach § 1a Wr ParkometerG ist zwar ein so genanntes Ungehorsamsdelikt, damit wird aber nur eine Schuldvermutung (betreffend die subjektive Tatseite) begründet, nicht aber die Vermutung eines gesetzwidrigen Handelns (hier: Bekanntgabe einer unrichtigen Adresse). Dieses ist von der Beh nachzuweisen, den Beschuldigten trifft insoweit nur eine Mitwirkungspflicht.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastSachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998170296.X01Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
20.03.2009