RS Vwgh 1999/1/26 98/14/0218

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.1999
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z1 lita;

Rechtssatz

Ein Musikstück ist dann künstlerisch, wenn es innovative Züge in Bezug auf Form, Melodieverlauf, Harmonik, Tonalität, Satztechnik und Instrumentierung aufweist oder zumindest gängige musikalische Schemata in neuartiger Weise verarbeitet. Das erstmalige Einsetzen einer Mischung von Akkordeon, Synthesizer und Keyboard macht für sich ein Musikstück nicht zu einem Kunststück.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140218.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten