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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z1 lita;Rechtssatz
Ein Musikstück ist dann künstlerisch, wenn es innovative Züge in Bezug auf Form, Melodieverlauf, Harmonik, Tonalität, Satztechnik und Instrumentierung aufweist oder zumindest gängige musikalische Schemata in neuartiger Weise verarbeitet. Das erstmalige Einsetzen einer Mischung von Akkordeon, Synthesizer und Keyboard macht für sich ein Musikstück nicht zu einem Kunststück.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140218.X02Im RIS seit
21.02.2002