RS Vfgh 1998/10/7 G38/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1998
beobachten
merken

Index

L9 Sozial- und Gesundheitsrecht
L9440 Krankenanstalt, Spital

Norm

B-VG Art15 Abs6
B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität
EMRK Art10
Stmk KAG §19
KAG §13

Leitsatz

Feststellung der Verfassungswidrigkeit des umfassenden Werbeverbotes im Stmk KAG wegen Verletzung der Anpassungspflicht des Ausführungsgesetzgebers nach Änderung des Grundsatzgesetzes und wegen Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit infolge unzureichender Berücksichtigung der Interessen der Patienten an Informationen

Rechtssatz

Der OGH hat bei seiner Entscheidung die Wettbewerbsrelevanz der Veröffentlichung eines Artikels in einer von der Stmk Gebietskrankenkasse herausgegebenen Zeitschrift in ihrem wettbewerbsrechtlichen Verhältnis zur Österreichischen Ärztekammer bzw zu deren Standesangehörigen zu prüfen. Als Rechtsträger von (in diesem Artikel erwähnten) Zahnambulatorien unterliegt die Stmk Gebietskrankenkasse dem Stmk KAG. Es ist daher nicht denkunmöglich, daß der OGH §19 Stmk KAG anzuwenden hätte, sowie ferner, daß die zu beurteilende Veröffentlichung als Werbung im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist.

§19 Stmk KAG, LGBl 78/1957, war verfassungswidrig (vgl die Entscheidungsgründe im E v 07.10.98, G11,12/97).

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Präjudizialität, Krankenanstalten, Anpassungspflicht, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Meinungsäußerungsfreiheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1998:G38.1997

Dokumentnummer

JFR_10018993_97G00038_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten