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L9 Sozial- und GesundheitsrechtNorm
B-VG Art15 Abs6Leitsatz
Feststellung der Verfassungswidrigkeit des umfassenden Werbeverbotes im Stmk KAG wegen Verletzung der Anpassungspflicht des Ausführungsgesetzgebers nach Änderung des Grundsatzgesetzes und wegen Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit infolge unzureichender Berücksichtigung der Interessen der Patienten an InformationenRechtssatz
Der OGH hat bei seiner Entscheidung die Wettbewerbsrelevanz der Veröffentlichung eines Artikels in einer von der Stmk Gebietskrankenkasse herausgegebenen Zeitschrift in ihrem wettbewerbsrechtlichen Verhältnis zur Österreichischen Ärztekammer bzw zu deren Standesangehörigen zu prüfen. Als Rechtsträger von (in diesem Artikel erwähnten) Zahnambulatorien unterliegt die Stmk Gebietskrankenkasse dem Stmk KAG. Es ist daher nicht denkunmöglich, daß der OGH §19 Stmk KAG anzuwenden hätte, sowie ferner, daß die zu beurteilende Veröffentlichung als Werbung im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist.
§19 Stmk KAG, LGBl 78/1957, war verfassungswidrig (vgl die Entscheidungsgründe im E v 07.10.98, G11,12/97).
Schlagworte
VfGH / Präjudizialität, Krankenanstalten, Anpassungspflicht, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, MeinungsäußerungsfreiheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:G38.1997Dokumentnummer
JFR_10018993_97G00038_01